Rechtliches

Nutzungs-bedingungen

Oniva AG

Zürichstrasse 98
8600 Dübendorf
Schweiz
Inhaltsverzeichnis

Nutzungs-bedingungen der Oniva AG

1. Gegenstand, Verhältnis zu den AGB und Begriffe

1.1 Gegenstand

Diese Nutzungsbedingungen regeln die produktspezifischen Bedingungen, zu denen die Oniva AG («Oniva») dem Kunden die cloudbasierte Event-Plattform Oniva («Plattform») für die Dauer des Vertrags bereitstellt und deren Nutzung ermöglicht. Sie regeln zudem die Verfügbarkeit, den Support, die Datensicherung sowie die Zahlungsabwicklung bei Ticketverkäufen.
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Die Nutzung der Plattform umfasst die Online-Verwaltung, Online-Bearbeitung, Online-Veröffentlichung und Online-Verbreitung von Events und Angeboten, einschließlich der Verlinkung und Einbindung auf Webseiten und in Social-Media-Portalen, sowie die Speicherung von Daten durch den Kunden auf Servern, die von Oniva oder von einem technischen Partner von Oniva betrieben werden.
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Nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Anbindung der Systeme des Kunden an das Internet.

1.2 Verhältnis zu den AGB und zur ADV

Diese Nutzungsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oniva AG («AGB»), abrufbar unter www.oniva.events/agb. Die AGB gelten als integraler Bestandteil des Vertrags, auch wenn eine Offerte nur auf diese Nutzungsbedingungen verweist.
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Die AGB regeln abschließend insbesondere Vertragsabschluss und Vertragsänderungen, Vergütung und Rechnungstellung, Gewährleistung, Haftung, höhere Gewalt, Geheimhaltung, Verrechnung und Abtretung sowie anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Nutzungsbedingungen enthalten keine abweichenden Haftungsbestimmungen.
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Die Bearbeitung von Personendaten (im Anwendungsbereich der DSGVO personenbezogene Daten) im Auftrag des Kunden richtet sich ausschließlich nach der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung («ADV»), abrufbar unter www.oniva.events/adv, die integraler Bestandteil des Vertrags ist.
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Die Rangordnung der Vertragsbestandteile richtet sich nach Ziffer 2.1 der AGB.

1.3 Begriffe

«Kunde» ist die Organisation oder Gesellschaft, die den Einzelvertrag mit Oniva abschließt.
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«Konzerngesellschaft» ist jede Gesellschaft, die direkt oder indirekt unter der Kontrolle des Kunden steht, ihn kontrolliert oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle steht.
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«Admin-Nutzer» sind natürliche Personen auf Seiten des Kunden oder einer Konzerngesellschaft, die vom Kunden zur Verwaltung der Plattform berechtigt und in der Plattform als Administratoren freigeschaltet sind.
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«Endnutzer» sind Personen, die eine vom Kunden über die Plattform veröffentlichte Event-Website oder Registrierung nutzen, insbesondere Teilnehmende, Gäste und Ticketkäufer.
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«Inhalte» sind alle vom Kunden, von Admin-Nutzern oder von Endnutzern über die Plattform gespeicherten, verwalteten, veröffentlichten, verbreiteten oder verlinkten Beiträge und Daten, namentlich Bilder, Grafiken, Videos, Logos, Texte, Musik, Teilnehmendendaten und Dokumente.

2. Bereitstellung der Applikation

Oniva stellt die Plattform als Software-as-a-Service-Lösung zur Verfügung. Der Betrieb der Plattform sowie die Speicherung und Bearbeitung der Daten erfolgen auf Servern, die von Oniva selbst oder von einem technischen Partner von Oniva betrieben werden. Der Zugriff erfolgt über das Internet.
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Die Leistungspflicht von Oniva erstreckt sich auf die Verfügbarkeit der eingesetzten Server und Datenwege von den Servern bis zum Übergabepunkt im Internet («Backbone») sowie auf die zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Zurverfügungstellung der erforderlichen Server-, Speicher- und Rechenkapazitäten. Die Bereitstellung gilt zu all denjenigen Zeiten als bewirkt, in denen die eingesetzten Server und Datenwege vom Backbone aus regulär auf elektronischem Weg erreichbar sind.
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Oniva ist berechtigt, zur Bereitstellung der Plattform geeignete technische Partner beizuziehen. Der Ort der Datenhaltung sowie die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ergeben sich aus der ADV.
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Die geschuldete Funktionsfähigkeit beschränkt sich auf die gängigen und aktuellen Browsertypen, die von Oniva mit Updates oder Upgrades unterstützt werden.

3. Funktionsumfang und Weiterentwicklung

Der geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus der gemäß Offerte beziehungsweise Auftragsbestätigung gewählten Lizenzstufe, der Funktionsübersicht unter www.oniva.events sowie dem Umfang der sonstigen in der Offerte vereinbarten Leistungen. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit ist nicht geschuldet. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben.
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Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Plattform im Sinne einer Anpassung an den jeweils aktuellen Stand der Technik ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Dazu zählen Optimierungen, die Anpassung an den technischen Fortschritt und die Berücksichtigung allgemeingültiger, aktueller Betriebsanforderungen. Im Rahmen der Weiterentwicklung können Teilfunktionen verändert werden oder wegfallen, sofern dadurch die Erreichung des Vertragszwecks für den Kunden nicht gefährdet wird.
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Über Änderungen, die die Plattform wesentlich verändern, informiert Oniva den Kunden vorab. Für Änderungen zulasten des Kunden gilt zusätzlich das Verfahren nach Ziffer 2.4 der AGB.
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Der Leistungsumfang beauftragter individueller Leistungen, etwa Installations-, Anpassungs- und Konfigurationsleistungen, Anbindungen oder Weiterentwicklungen, richtet sich nach der Offerte beziehungsweise Auftragsbestätigung.

4. Lizenzumfang und Lizenzmetriken

4.1 Umfang

Der Kunde ist berechtigt, die Plattform auf seiner Instanz und derjenigen seiner Konzerngesellschaften bis zur in der Offerte beziehungsweise Auftragsbestätigung festgelegten maximalen Anzahl Registrierungen, Anzahl E-Mails und Anzahl Admin-Nutzer zu nutzen.

4.2 Registrierungen

Eine «Registrierung» ist eine in der Plattform erfasste E-Mail-Adresse, die in der betreffenden Lizenzperiode einen Buchungsvorgang abgeschlossen hat. Als Registrierung gelten eine Anmeldung, eine Abmeldung sowie eine gelöschte Buchung. Endnutzer, die eine Event-Website besuchen, ohne den Buchungsprozess abzuschließen, gelten nicht als Registrierung.

4.3 E-Mails und SMS

Als «E-Mail» oder «SMS» gilt eine über die Kampagnenfunktion aus der Plattform versendete Mitteilung an eine E-Mail-Adresse bzw. an eine Mobilfunknummer. Automatisierte Benachrichtigungen aus der Plattform, etwa Buchungsbestätigungen, sind davon ausgenommen.

4.4 Feststellung und Mehrnutzung

Die Feststellung der effektiven Anzahl Registrierungen, E-Mails/SMS erfolgt bis spätestens 30 Kalendertage nach dem betreffenden Event beziehungsweise nach Ablauf des Lizenzjahres.
Die Vergütung darüber hinaus beanspruchter Registrierungen und E-Mails richtet sich nach der Offerte beziehungsweise, wenn dort nicht spezifiziert, nach der publizierten Preisliste unter www.oniva.events/preise.

4.5 Admin-Nutzer

Der Kunde bestimmt die in der Offerte beziehungsweise Auftragsbestätigung vereinbarte Anzahl Admin-Nutzer. Oniva schaltet diese bei Inbetriebnahme der Plattform frei. Admin-Zugänge sind persönlich und dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden.

5. Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen

5.1 Nutzungsrecht

Oniva räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht ausschließliche Recht ein, über das Internet auf die Funktionalitäten der Plattform zuzugreifen und diese vertragsgemäß zu nutzen. Rechte werden nur in dem Umfang eingeräumt, wie dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
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Der Kunde erwirbt mit der vorübergehenden Nutzung von Marken oder Kennzeichen von Oniva keine eigenen Rechte und ist nicht berechtigt, solche Marken oder Kennzeichen zu verändern oder zu entfernen.

5.2 Unzulässige Nutzung

Dem Kunden und den Admin-Nutzern ist es nicht gestattet:

5.3 Sicherstellung und Meldung

Der Kunde stellt durch geeignete Verträge und Sicherheitsvorkehrungen sicher, dass Admin-Nutzer und Dritte, die im Zusammenhang mit seiner Nutzung mit der Plattform in Berührung kommen, diese Ziffer 5 einhalten. Erhält der Kunde Kenntnis von einem Verstoß, informiert er Oniva unverzüglich schriftlich und unterstützt sie bei der Aufklärung.

5.4 Folgen eines Verstoßes

Bei einem Verstoß gegen diese Ziffer 5 fallen die eingeräumten Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung an Oniva zurück, und Oniva ist zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt. Im Übrigen gilt Ziffer 15.

5.5 Rechte an Inhalten

Der Kunde räumt Oniva und den von ihr beigezogenen technischen Partnern unentgeltlich die nicht ausschließlichen, weltweiten und auf die Vertragsdauer sowie den Zweck der Leistungserbringung beschränkten Rechte an den Inhalten ein, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Dazu gehört insbesondere das Recht, Inhalte zu speichern, technisch zu vervielfältigen, auf Servern zu hosten und in dem Umfang öffentlich zugänglich zu machen, in dem der Kunde eine Veröffentlichung beauftragt hat.
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Das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung endet, sobald der betreffende Inhalt vom Kunden entfernt wird. Im Übrigen endet die Rechteeinräumung mit Ablauf der Aufbewahrungsfrist gemäß Ziffer 15.4.
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Es obliegt dem Kunden, die Rechte an Musik, die Bestandteil von Inhalten ist, zu lizenzieren beziehungsweise die Gebühren von Verwertungsgesellschaften zu entrichten.

6. Verfügbarkeit und Service Level

6.1 Zielwert und Zusicherung

Oniva betreibt die Plattform mit einem Verfügbarkeitszielwert von 99.9 % pro Kalenderjahr.
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Eine vertragliche Zusicherung dieses Wertes erfolgt ausschließlich für Kunden mit Enterprise-Lizenz und nur, soweit dies in der Offerte beziehungsweise Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart ist. Für alle anderen Lizenzstufen wird die Verfügbarkeit nach «best effort» im Sinne von Ziffer 8.4 der AGB erbracht; der genannte Zielwert stellt in diesem Fall keine Zusicherung dar.

6.2 Begriff der Verfügbarkeit

Verfügbarkeit bedeutet die Möglichkeit des Kunden beziehungsweise seiner Admin-Nutzer, die Plattform im vereinbarten Umfang zu nutzen.

6.3 Nicht als Nichtverfügbarkeit geltende Zeiten

Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten:

6.4 Wartung

Oniva und ihre technischen Partner führen regelmäßig Wartungs- und Pflegearbeiten sowie Datensicherungen durch, um die Sicherheit des Netzbetriebes, die Netzintegrität, die Interoperabilität der Leistungen und den Datenschutz aufrechtzuerhalten. Sie führen Wartungsarbeiten soweit möglich in nutzungsarmen Zeiten durch. Sind längere Leistungseinstellungen oder Leistungsbeschränkungen erforderlich, informiert Oniva den Kunden vorab über Art, Ausmaß und Dauer, soweit dies objektiv möglich ist und die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögert.

7. Support und Störungsbehebung

7.1 Zeiten

Die Überwachung der Grundfunktionen der Plattform erfolgt an sieben Tagen pro Woche während 24 Stunden. Die Betriebswartung und der technische Support erfolgen von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr, mit Ausnahme von Feiertagen am Sitz von Oniva oder ihrer technischen Partner («Betriebswartungszeit»).

7.2 Kategorisierung der Störungen

7.3 Reaktionszeiten und Beseitigungsfristen

Die Fristen beginnen ab Zugang einer vollständigen und nachvollziehbaren Störungsmeldung des Kunden bei Oniva innerhalb der Betriebswartungszeit zu laufen.

Kategorie Reaktionszeit Beseitigungsfrist
Größere Störung 4 Geschäftsstunden 16 Geschäftsstunden
Mittlere Störung Best effort Best effort
Geringe Störung Best effort Best effort
Größere Störung
Reaktionszeit 4 Geschäftsstunden
Beseitigungsfrist 16 Geschäftsstunden
Mittlere Störung
Reaktionszeit Best effort
Beseitigungsfrist Best effort
Geringe Störung
Reaktionszeit Best effort
Beseitigungsfrist Best effort

7.4 Nicht von der Gewährleistung erfasster Supportaufwand

Stellt sich nach Übermittlung einer Anfrage heraus, dass kein Mangel und keine von Oniva zu vertretende Störung vorliegt, und übersteigt der Supportaufwand 30 Minuten pro Event oder Anfrage, ist Oniva berechtigt, den Aufwand mit vorheriger Ankündigung zu einem Stundensatz von CHF 150.00 zzgl. MwSt., abgerechnet in Zeiteinheiten pro angefangener halber Stunde, in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere, wenn sich die Anfrage anhand der bereitgestellten Benutzerhandbücher oder der online verfügbaren Anleitungen beantworten lässt, die Anfrage bereits in der Vergangenheit beantwortet wurde oder Oniva zu der Thematik Schulungen durchgeführt hat.

8. Datensicherung, Wiederherstellung und Sicherheitsvorfälle

8.1 Datensicherung durch Oniva

Oniva sichert die Daten der Plattform wie folgt:

Oniva richtet den Betrieb auf ein Recovery Point Objective (RPO) von einer Stunde und ein Recovery Time Objective (RTO) von 24 Stunden aus. Diese Werte gelten für den Wiederherstellungsfall aus den vorgenannten Sicherungen und beziehen sich nicht auf Fälle höherer Gewalt.

8.2 Verantwortung des Kunden

Die Datensicherung durch Oniva ersetzt nicht die Verantwortung des Kunden für den Export und die Aufbewahrung derjenigen Inhalte und Auswertungen, die er über die Vertragsdauer hinaus oder außerhalb der Plattform benötigt. Der Kunde nutzt hierfür die in der Plattform verfügbaren Exportfunktionen.
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Der Kunde prüft an Oniva übermittelte Daten und Inhalte vorab auf Schadsoftware und setzt dem Stand der Technik entsprechende Schutzprogramme ein.

8.3 Wiederherstellung auf Wunsch des Kunden

Wiederherstellungen, die auf Wunsch des Kunden und ohne von Oniva zu vertretende Ursache erfolgen, etwa nach versehentlicher Löschung von Inhalten durch Admin-Nutzer, werden nach effektivem Aufwand zum Stundensatz CHF 180.00 zzgl. MwSt. verrechnet.

8.4 Technische und organisatorische Maßnahmen

Oniva trifft die geeigneten und üblichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach dem Stand der Technik, um die in ihrem Zugriff liegenden Systeme und die Inhalte des Kunden gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung, Zerstörung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe zu schützen. Die Maßnahmen sind in der ADV näher beschrieben.

8.5 Sicherheitsvorfälle

Oniva informiert den Kunden innert 24 Stunden ab Kenntnis über Sicherheitsvorfälle, welche die Inhalte oder Personendaten des Kunden betreffen und voraussichtlich zu einem Verlust der Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit geführt haben. Die Information umfasst die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Angaben zu Art und Umfang des Vorfalls, den betroffenen Datenkategorien, den getroffenen und geplanten Maßnahmen sowie einer Ansprechstelle. Oniva unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seiner eigenen Melde- und Benachrichtigungspflichten. Die Einzelheiten richten sich nach der ADV.
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Der Kunde informiert Oniva unverzüglich, wenn er Anzeichen für einen Sicherheitsvorfall, für einen Missbrauch von Zugangsdaten oder für eine Verletzung von Sicherheitsvorschriften feststellt.

9. Inhalte, Verantwortung des Kunden und Freistellung

Oniva ist hinsichtlich der Inhalte ausschließlich technische Dienstleisterin. Für die Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
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Der Kunde stellt sicher, dass über die Plattform nur Inhalte verwaltet, gespeichert, verbreitet, veröffentlicht oder verlinkt werden, die vollständig mit dem anwendbaren Recht übereinstimmen. Der Kunde speichert und verbreitet insbesondere keine gewaltverherrlichenden, rassistischen, pornografischen, jugendgefährdenden oder beleidigenden Inhalte.
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Der Kunde stellt sicher, dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, und gewährleistet, über sämtliche für die Nutzung der Inhalte erforderlichen Rechte zu verfügen, insbesondere die Rechte von Urhebern, Verwertungsgesellschaften und Verlagen erworben zu haben.
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Der Kunde stellt sicher, dass keine Dateien in die Plattform eingebracht werden, welche die technische Funktion der Plattform beeinträchtigen oder gefährden könnten, und dass die bereitgestellten technischen Ressourcen von jedem Admin-Nutzer ausschließlich vertragskonform verwendet werden.
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Oniva ist berechtigt, die Verbreitung oder Veröffentlichung rechtlich problematischer Inhalte ohne Einhaltung von Fristen und ohne Ankündigung dauerhaft oder zeitweise bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Bewertung der Inhalte zu verhindern, solche Inhalte zu löschen oder sie ganz oder teilweise zu sperren. Oniva informiert den Kunden darüber unverzüglich.
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Soweit im Rahmen der Nutzung der Plattform nicht von Oniva gelieferte Inhalte verwendet werden, stellt der Kunde Oniva von sämtlichen mittelbaren und unmittelbaren Schäden, Ansprüchen, Kosten einschließlich der Kosten angemessener Rechtsvertretung, Aufwendungen und sonstigen Nachteilen frei, die Oniva daraus entstehen, dass Dritte Ansprüche gegen Oniva wegen einer Verletzung von Rechten Dritter oder eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit den Inhalten geltend machen. Der Kunde unterstützt Oniva bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr solcher Ansprüche und stellt ihr die dafür erforderlichen Unterlagen unverzüglich zur Verfügung.
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Im Falle der berechtigten Geltendmachung solcher Ansprüche ist Oniva zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt.

10. Zugangsdaten

Der Kunde stellt sicher, dass Zugangsdaten zur Verwaltung der Plattform nur zum Zweck der vertragsgemäßen Nutzung an Admin-Nutzer weitergegeben werden.
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Der Kunde gibt den Admin-Nutzern vor Einräumung des Zugangs den vereinbarten Nutzungsumfang zur Kenntnis und weist sie ausdrücklich darauf hin, dass die Verantwortlichkeit für die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen beim Kunden liegt. Dies gilt insbesondere für gewerbliche Schutzrechte Dritter, urheberrechtliche Nutzungsrechte, Ansprüche von Verwertungsgesellschaften und den Schutz von Persönlichkeitsrechten.

Der Kunde stellt sicher, dass von Oniva bereitgestellte initiale Passwörter unverzüglich geändert werden, dass Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig verwaltet, geheim gehalten und vor dem Zugriff Dritter wirksam geschützt werden und dass sie nicht an andere Personen als Admin-Nutzer weitergegeben werden. Beim Wechsel in der Person eines Admin-Nutzers sorgt der Kunde dafür, dass der bisherige Zugang unverzüglich deaktiviert oder das Passwort geändert wird.
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Der Kunde informiert Oniva unverzüglich bei Verdacht, dass Zugangsdaten anderen Personen als Admin-Nutzern bekannt geworden sind oder missbräuchlich verwendet werden.
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Für Handlungen von Admin-Nutzern, ihren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten sowie sonstiger Dritter, die im Besitz von Zugangsdaten des Kunden sind, haftet der Kunde gegenüber Oniva unmittelbar. Der Kunde haftet zudem für jeglichen Missbrauch von Zugangsdaten einschließlich der missbräuchlichen Erlangung durch Dritte, den er, ein Admin-Nutzer oder eine ihrer Hilfspersonen mindestens fahrlässig zu verantworten hat.

11. Weitere Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich zusätzlich zu den Mitwirkungspflichten nach Ziffer 4 der AGB:

Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung dar. Soweit Oniva infolge der Unterlassung oder Verspätung keine Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag deswegen fristlos zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Mängelrüge nicht zu vertreten hat.

12. Anwendungen und Dienste Dritter

Hat der Kunde eine Interoperation mit Anwendungen und Diensten Dritter beauftragt, etwa mit Videokonferenz-, CRM-, ERP- oder Social-Media-Diensten, liegt es in seiner alleinigen Verantwortung, sich bei diesen Drittanbietern einen entsprechenden Zugang zu verschaffen und diesen aufrechtzuerhalten.
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Mit der Beauftragung einer Interoperation stimmt der Kunde zu, dass Oniva diesen Drittanbietern den Zugriff auf die eingebundenen Inhalte und Daten gestattet, soweit dies für die Herstellung der jeweiligen Interoperation erforderlich ist.
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Oniva übernimmt keine Verantwortung für die Veröffentlichung, Änderung oder Löschung eingebundener Inhalte und Daten durch Zugriffe von Drittanbietern. Drittanbieter können den Zugriff von Nutzern einschränken oder die Installation beziehungsweise Freischaltung von Drittanwendungen verhindern.
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Stellt der Drittanbieter seine Dienste ein, beendet er das Vertragsverhältnis mit dem Kunden oder unterbricht er seine Dienste, hat dies keinen Einfluss auf die vertragsgemäße Erfüllung durch Oniva; der Kunde bleibt zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Oniva übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Handlungen von Drittanbietern, insbesondere nicht hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit.

13. Ticketing und Zahlungsabwicklung

13.1 Kommission

Bei Zahlungsabwicklungen über Oniva fällt eine Kommission von 5% auf den effektiven Ticketverkaufspreis an, zuzüglich Mehrwertsteuer. Maßgebend ist der beim Verkauf erzielte Ticketpreis gemäß Preisfestlegung des Kunden, unabhängig davon, ob dieser die Mehrwertsteuer einschließt oder nicht.
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Verfügbare Zahlungsmittel sind Mastercard, Visa, TWINT, PostFinance Card und Apple Pay. Oniva kann das Angebot an Zahlungsmitteln anpassen, insbesondere wenn ein Zahlungsdienstleister sein Angebot ändert.

13.2 Inkassomandat

Der Kunde bevollmächtigt Oniva zum Inkasso der Ticketgelder einschließlich allfälliger Versand- und Servicegebühren. Oniva handelt dabei als Beauftragte des Kunden. Der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Endnutzer zustande, auf der Grundlage der Bedingungen des Kunden.

Die vereinnahmten Ticketgelder werden auf einem von den eigenen Mitteln von Oniva getrennten Konto geführt und für den Kunden gehalten.

13.3 Abrechnung und Auszahlung

Oniva erstellt innert sieben Kalendertagen nach Durchführung der Veranstaltung eine Abrechnung über die vereinnahmten Ticketerlöse.
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Die Auszahlung an den Kunden erfolgt innert 30 Kalendertagen nach Durchführung der Veranstaltung und beschränkt sich auf die von den Endnutzern tatsächlich geleisteten Zahlungen.
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Von den vereinnahmten Erlösen bringt Oniva die Kommission nach Ziffer 13.1 sowie allfällige weitere vertraglich geschuldete Entgelte in Abzug. Oniva ist berechtigt, den Auszahlungsbetrag mit fälligen Forderungen gegenüber dem Kunden zu verrechnen.
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Oniva kann Abrechnungen auf elektronischem Weg übermitteln. Der Kunde teilt Oniva hierfür auf Verlangen eine dafür bestimmte E-Mail-Adresse mit.

13.4 Einwendungen

Einwendungen gegen Abrechnungen sind innert 14 Kalendertagen nach Erhalt in Schriftform oder Textform geltend zu machen. Danach gilt die Abrechnung als genehmigt.

13.5 Rückbelastungen

Der Kunde erstattet Oniva nach erfolgter Auszahlung entstandene Rückbelastungen, insbesondere Chargebacks von Kredit- oder Debitkarten, sowie damit verbundene Gebühren des Zahlungsdienstleisters zurück.

13.6 Rückabwicklung und Rückerstattungen

Das Inkassomandat nach Ziffer 13.2 gilt ebenfalls für die Rückabwicklung von über die Plattform eingegangenen Ticketbestellungen im Falle des Ausfalls einer Veranstaltung oder der Stornierung einer Bestellung. Oniva erstattet den Endnutzern die Ticketgelder sowie, nach Anweisung des Kunden und gemäß dessen Bedingungen für den Ticketkauf, allfällige Vorverkaufs- und Systemgebühren. Der Kunde erstattet Oniva diese Gebühren zurück.
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Für einzelne Rückvergütungen im Auftrag des Kunden wird eine Gebühr von CHF 2.50 / EUR 2.40 pro Transaktion in Rechnung gestellt.
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Bei einer vollständigen Rückabwicklung, das heißt bei mehr als 25% der gesamten Ticketeinnahmen einer Veranstaltung, aufgrund einer ganz oder teilweise abgesagten Veranstaltung werden die effektiven Aufwände für die Rückabwicklung verrechnet.

13.7 Entscheidungsbefugnis des Kunden

Über die Möglichkeit, die Bedingungen und die Abwicklung einer Rückgabe, Rückerstattung oder eines Umtauschs von Tickets entscheidet ausschließlich der Kunde als Veranstalter, nicht Oniva. Dies gilt auch bei höherer Gewalt.

14. Datenschutz und Nutzung von Daten

Die Bearbeitung von Personendaten, die der Kunde über die Plattform bearbeitet oder an Oniva übermittelt, erfolgt ausschließlich im Auftrag des Kunden. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich verantwortlich; eine Funktionsübertragung an Oniva erfolgt nicht. Es gilt die ADV.
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Der Kunde steht dafür ein, dass er zur Übermittlung der Personendaten an Oniva nach dem anwendbaren Datenschutzrecht berechtigt ist, und stellt Oniva im Falle eines Verstoßes von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter sowie den daraus entstehenden Schäden, Kosten und Aufwendungen frei.
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Oniva bearbeitet Personendaten nur in dem Umfang, wie es die Erfüllung des Vertragszwecks erfordert. Dazu gehört auch die Benachrichtigung der Admin-Nutzer über technische Veränderungen, Störungen oder Wartungsarbeiten.
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Oniva ist berechtigt, aus der Nutzung der Plattform gewonnene Daten in aggregierter und anonymisierter Form für die Sicherstellung des Betriebs, die Qualitätssicherung, die Fehleranalyse, die Produktentwicklung sowie für statistische Auswertungen und Benchmarking zu verwenden. Eine Weitergabe solcher Auswertungen an Dritte, ausgenommen an Dienstleister von Oniva unter Geheimhaltungspflicht, erfolgt nur, wenn sie keine Personendaten von Endnutzern oder Mitarbeitenden des Kunden enthalten und keine Rückschlüsse auf den Kunden zulassen.
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Oniva verwendet Inhalte und Personendaten des Kunden nicht für das Training oder die Weiterentwicklung von Modellen der künstlichen Intelligenz. Setzt Oniva im Rahmen von Funktionen der Plattform Dienste Dritter zur Verarbeitung durch künstliche Intelligenz ein, erfolgt dies nur, soweit vertraglich sichergestellt ist, dass die übermittelten Daten nicht zu Trainingszwecken verwendet werden. Die eingesetzten Dienste sind in der Unterauftragsverarbeiterliste der ADV aufgeführt.

15. Vertragsdauer, Beendigung und Datenexport

15.1 Jahreslizenzen

Der Vertrag über eine Jahreslizenz tritt mit der rechtsgültigen Unterzeichnung der Offerte beziehungsweise Auftragsbestätigung in Kraft und dauert für eine feste Mindestdauer von zwölf Monaten ab Inbetriebnahme, das heißt ab der initialen Zustellung der Administratorenzugänge («Mindestdauer»). Nach Ablauf der Mindestdauer verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwölf Monate, sofern nicht eine Partei ihn unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende der Mindestdauer beziehungsweise einer Verlängerung kündigt.

15.2 Eventlizenzen

Die Vertragsdauer für Eventlizenzen beginnt mit der schriftlichen Bestellung und der Zustellung der Administratorenzugänge und endet 30 Kalendertage nach dem jeweiligen Event.

15.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach Ziffer 2.7 der AGB.

15.4 Datenexport und Löschung

Nach Beendigung des Vertrags bleiben die Inhalte des Kunden für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen in der Plattform verfügbar, damit der Kunde sie über die verfügbaren Exportfunktionen sichern kann. Oniva gewährt dem Kunden hierfür während dieser Frist lesenden Zugriff.
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Nach Ablauf dieser Frist löscht Oniva die Inhalte, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder Beweissicherungsinteressen entgegenstehen. Auf schriftliches Verlangen des Kunden bestätigt Oniva die Löschung. Die Löschung aus den Sicherungen nach Ziffer 8.1 erfolgt mit Ablauf der dortigen Aufbewahrungsdauer.
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Auf Wunsch des Kunden unterstützt Oniva ihn gegen separate Vergütung bei einem über die Exportfunktionen hinausgehenden Datenexport oder bei einer Migration.

15.5 Fortdauer von Bestimmungen

Die Ziffern 5.5, 9, 10, 13.5, 14 und 15.4 dieser Nutzungsbedingungen überdauern die Beendigung des Vertragsverhältnisses.

15.6 Einstellung der Nutzung

Der Kunde stellt die Nutzung der Plattform nach Beendigung des Vertrags unverzüglich ein, vorbehältlich des lesenden Zugriffs nach Ziffer 15.4.
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Setzt der Kunde die produktive Nutzung entgegen dieser Bestimmung fort, schuldet er Oniva für jeden angefangenen Monat der unberechtigten Nutzung eine Entschädigung in Höhe von 150% der anteiligen monatlichen Lizenzgebühr der zuletzt gültigen Lizenzstufe. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten, wobei bereits geleistete Entschädigungen angerechnet werden.

15.7 Mitwirkung des Kunden bei der Inbetriebnahme

Erfordert die Leistungserbringung die Mitwirkung des Kunden, stimmt Oniva den Zeitpunkt der Mitwirkung mit dem Kunden ab. Kommt eine Vereinbarung darüber aus Gründen, die nicht Oniva zu vertreten hat, nicht innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zustande, schlägt Oniva dem Kunden drei Termine vor und fordert ihn auf, innert höchstens zwei Wochen einen davon anzunehmen, verbunden mit dem Hinweis auf die andernfalls erfolgende Kündigung. Nimmt der Kunde innert dieser Frist keinen der Termine an, gilt der Vertrag mit Ablauf der Frist als gekündigt, und Oniva ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung unter Abzug ersparter Aufwendungen zu verlangen.

16. Vergütung

Die Preise für die Lizenzen und die weiteren Leistungen ergeben sich aus der Offerte beziehungsweise Auftragsbestätigung oder, wenn dort nicht spezifiziert, aus der publizierten Preisliste unter www.oniva.events/preise. Im Übrigen gilt Ziffer 5 der AGB.
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Der Kunde bezahlt die Lizenzgebühr innert 30 Kalendertagen nach der initialen Zustellung der Administratorenzugänge. Bei Jahreslizenzen stellt Oniva die Lizenzgebühr für die Folgejahre jeweils jährlich im Voraus in Rechnung, zahlbar innert 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum.
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Bei Zahlungsverzug ist Oniva berechtigt, die weitere Leistung zurückzubehalten, insbesondere den Zugang zur Plattform zu sperren und Inhalte von der Veröffentlichung auszuschließen. Die eingeräumten Nutzungsrechte gelten für die Dauer des Verzugs als ausgesetzt. Oniva kündigt eine Sperrung mindestens fünf Arbeitstage vorher an.

17. Referenznennung

Oniva darf den Kunden als Referenzkunden nennen und die realisierte Lösung zu Informations- und Marketingzwecken darstellen, sofern der Kunde dem vorher in Textform zugestimmt hat.
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Die Zustimmung kann sich auf einzelne der folgenden Elemente beschränken: die Nennung von Branchen- und Tätigkeitsangaben, die Nennung der Firma und die Darstellung des Unternehmens mit öffentlich zugänglichen Daten einschließlich Firmenlogo, sowie eine Kundenreferenz-Story zur realisierten Lösung.
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Im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Materialien wie Testimonials, Success Stories, Filme und Fotos darf Oniva im Umfang der Zustimmung archivieren, auf ihren eigenen Kanälen verbreiten und in ausgewählten Medien verwenden.
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Die Zustimmung oder Teile davon können jederzeit im Rahmen von Treu und Glauben widerrufen werden.

18. Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Nutzungsbedingungen richten sich nach Ziffer 2.4 der AGB.
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Haftung, Gewährleistung, höhere Gewalt, Verrechnung, Abtretung, anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich ausschließlich nach den AGB.
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Sollten sich Teile dieser Nutzungsbedingungen als ungültig oder unwirksam erweisen, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

Zuletzt aktualisiert: August 2026